Türrichtung

Je nach Drehrichtung einer Tür unterscheidet man Links- und 
Rechtstüren. Die Türrichtung bzw. Seitenbezeichnung nach DIN 107 
wird folgendermaßen bestimmt:
• Sichtbarer Sitz der Türbänder links = DIN links
• Sichtbarer Sitz der Türbänder rechts = DIN rechts
Des Weiteren leiten sich gebräuchliche Bezeichnungen von der 
Begehrichtung ab.

In Anlehnung an die Türrichtungen werden auch die Einsteck-
schlösser in DIN links- und DIN rechts-Schlösser unterteilt: