Je nach Drehrichtung einer Tür unterscheidet man Links- und
Rechtstüren. Die Türrichtung bzw. Seitenbezeichnung nach DIN 107
wird folgendermaßen bestimmt:
• Sichtbarer Sitz der Türbänder links = DIN links
• Sichtbarer Sitz der Türbänder rechts = DIN rechts
Des Weiteren leiten sich gebräuchliche Bezeichnungen von der
Begehrichtung ab.
In Anlehnung an die Türrichtungen werden auch die Einsteck-
schlösser in DIN links- und DIN rechts-Schlösser unterteilt: